Unwirksamkeit eines Abschlagszahlungsplanes
Das OLG Zweibrücken hat sich im Urteil vom 04.04.2014 - 8 U 53/12 - mit der Frage beschäftigt, ob eine Vereinbarung im Bauträgervertrag wirksam ist, nach der ein Erwerber nach dem Abschlagszahlungsplan 30% der Vertragssumme vor Beginn der Erdarbeiten zahlen soll. Dazu stellt das OLG fest:
Ein Anspruch auf Ersatz von Vertragskosten und den Kosten für nutzlos gewordene Finanzierungsmaßnahmen setzen weder einen wirksamen Rücktritt vom (Bauträger-) Vertrag voraus noch werden sie durch einen wirksamen Rücktritt ausgeschlossen.
Die Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach "30% der Vertragssumme vor Beginn der Erdarbeiten" fällig sind, ist unwirksam und begründet keine Vorleistungspflicht des Erwerbers.
Das Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts schließt den Verzug des Vorleistungspflichtigen aus.