Vergaberecht – Zuschlag für ein Unterkostenangebot
Die Vergabekammer Nordbayern hat sich in dem Beschluss vom 06.02.2014 (21 VK-3194-60/13) im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren wegen einer EU-weiten Vergabe mit der Frage beschäftigt, ob ein Auftraggeber auch ein Unterkostenangebot bezuschlagen kann. Die Vergabekammer kommt zu folgendem Ergebnis:
Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung geht davon aus, dass § 19 EG Abs. 6 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt, sondern in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient. Keinesfalls ist es Sinn der Vorschriften von §§ 19 EG Abs. 6, 2 EG Abs. 1 VOL/A, den Mitbietern auskömmliche Preis zu garantieren. Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Antraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren.
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Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock