Verschärfung der Düngeverordnung nach Ansicht der EU nicht ausreichend - Ausweitung der Belasteten Gebiete zu erwarten

In der vergangenen Woche wies die EU-Generaldirektion Umwelt den Entwurf der Bundes-Düngeverordnung zurück. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Bundesländer am letzten Freitag (24.01.2020) entsprechend informiert.

Die EU-Generaldirektion beanstandet u. a. die Ausweisung der sog. Belasteten Gebiete: Viele der mit Nitrat belasteten Messstellen liegen außerhalb der in den Landesverordnungen ausgewiesenen Belasteten Gebiete. Diese Messpunkte hätten nach Ansicht der EU-Generaldirektion gesondert kenntlich gemacht werden müssen, da an diesen Stellen keine hinreichend repräsentativen Daten zur tatsächlichen Belastung innerhalb der Gebiete erfasst werden könnten. Die Länder sollen nach dem Willen der EU die erst im letzten Jahr als Belastete Gebiete abgegrenzten Flächen neu ausweisen, u. a. die außerhalb der ausgewiesenen Belasteten Gebiete liegenden Bereiche um nitratbelastete Messstellen als sog. „Überschussgebiete“ erfassen. Es wird aus den uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen nicht klar, ob die EU eine vollständige Neuausweisung anmahnt, in deren Rahmen auch die bestehenden Gebietskulissen angepasst werden könnten. Angesichts des erheblichen politischen Drucks ist es wahrscheinlich, dass neben den existierenden Belasteten Gebieten, die in Grundwasserkörpern liegen, die einen schlechten chemischen Zustand aufweisen, nun auch Teilgebiete in Grundwasserkörpern als Belastete Gebiete ausgewiesen werden, deren chemischer Zustand aktuell als gut eingestuft ist. Eine entsprechende rechtliche Grundlage enthält § 13 Abs. 2 DüV bereits.

Die EU mahnt auch an, dass bisher lediglich drei Bundesländer (Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz) eine Phosphatkulisse ausgewiesen haben. Die geplanten Ausnahmen von der Düngereduktion um 20 % innerhalb Belasteter Gebiete für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe, werden ebenfalls moniert. Hinsichtlich des Einsatzes von Düngemitteln auf gefrorenen Böden seien die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen ebenfalls nicht streng genug.

Mit diesen Nachrichten zum Jahresanfang sind die Bedenken hinsichtlich einer weiteren Verschärfung des deutschen Düngerechts in Anbetracht dieser Entwicklungen durchaus berechtigt. Eine Ausweitung der Gebietskulissen steht nun auch für die Betriebe im Raum, die bisher nicht im Anwendungsbereich der Landesverordnungen zur Ausweisung der Belasteten Gebiete liegen. Von den weiteren angemahnten Verschärfungen wären nicht nur Ackerbaubetriebe, sondern in besonderem Maße auch tierhaltende Betriebe betroffen, da mit einer weiteren Reduktion der möglichen Düngung auch die Verbringung anfallender Gülle vor neue Probleme gestellt werden würde. Es kann bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verschärfungen nachteilig auf den Umfang geltender Tieranlagengenehmigungen auswirken können.