Viel Neues rund um Biogas

Sowohl für „alte Hasen“ als auch für Neulinge im Bereich Biogas gab es auf dem Symposium Biogas am 24.02.2011 viele neue Erkenntnisse. Einige unserer im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisierten Rechtsanwälte verschafften den knapp 75 Teilnehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Steuerberatung, Banken, Anlagenbau und Verwaltung einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Vorschriften für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf die Vermeidung häufiger Fehler, welche gerade beim Bau und Betrieb von Biogasanlagen sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen haben können.

Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner erläuterte in drei Einzelvorträgen dem Fachpublikum die für den Bau und Betrieb einer Biogasanlage einschlägigen Besonderheiten des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechts, des Werkvertragsrechts sowie des EEG. Dabei ging er u.a. darauf ein, welche Vorzüge das zunächst aufwendiger erscheinende Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG gegenüber einer „einfachen“ Baugenehmigung haben kann. Um eine schnelle Genehmigung zu erhalten, sei es stets erforderlich, bei Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die Biogasanlage Sorge zu tragen, dass die Unterlagen vollständig sind. Viele Verzögerungen im Genehmigungsverfahren ließen sich so vermeiden. Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner betonte, dass sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen nicht nur bei der Genehmigung der Biogasanlage vorliegen müssen, sondern während der gesamten Betriebsdauer. In der Praxis wird dies leider sehr häufig übersehen. Es droht bei Verstößen eine Stilllegung der Biogasanlage durch die Aufsichtsbehörde.

Beim Abschluss von Bauverträgen regte Rechtsanwalt Dr. Kantner an, genau zu prüfen, ob für den Einzelfall die Beauftragung eines Generalunternehmers, eines Generalübernehmers oder von Einzelgewerken sinnvoll sei. In jedem dieser Fälle sollte schon bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass so konkret wie möglich Leistungspflichten und –zeitpunkte, Sicherheiten und Haftungsfragen festgelegt werden. Diese Vorsorge erspart spätere Auseinandersetzungen. Als Tipp für die Praxis regte Rechtsanwalt Dr. Kantner an, dass es sich in vielen Fällen anbiete, die VOB zum Vertragsbestandteil zu machen.

Im Rahmen des Vortrags zum EEG beschrieb Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner zunächst die Pflichten der Netzbetreiber und Energieversorger zum Anschluss der Biogasanlage ans öffentliche Netz, der Aufteilung der Anschlusskosten an das Stromnetz sowie die Abnahme- und Vergütungspflicht für den erzeugten Strom. Ferner erläuterte er die gegenwärtigen Vergütungssätze für elektrische Energie aus Biomasse auf Grundlage des aktuellen EEG. Dabei räumte er mit einem sehr weit verbreiteten Rechtsirrtum auf. Insbesondere der für die Betreiber von Biogasanlagen so wichtige NAWARO-Bonus unterliegt nicht der Mindestvergütungsgarantie des § 21 Abs. 2 EEG. Der Normgeber ist auf Grund der Regelungen des EEG berechtigt, auch für Altanlagen den Bonus zu kürzen oder zu streichen. Ob er dies tut oder nicht, ist eine rein politische Frage. Gleichfalls warnt Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner zur Obacht bei der Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Boni. Fällt nach erstmaliger Gewährung nur eine Voraussetzung für den Erhalt eines Boni auch nur kurzzeitig weg, so kann für die betroffene Biogasanlage der Boni nicht mehr wiedererlangt werden. Abgerundet wurde der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Kantner mit einem Ausblick auf die anstehenden Änderungen zum EEG.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ging Rechtsanwalt Hänsch auf die Möglichkeiten gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen für den Betrieb einer Biogasanlage ein. Wichtig ist, die Entscheidung über die gewünschte Rechtsform frühzeitig zu treffen. Sowohl das Genehmigungsverfahren als auch die Vertragsverhandlungen mit den Banken und Anlagenbauern sollten schon im Namen der späteren Betreibergesellschaft geführt werden. Große Probleme treten in der Praxis auf, wenn die öffentliche Genehmigung für den Bau der Anlage nicht auf den tatsächlichen Betreiber lautet. Gerade bei Biogasanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) drohen bei nicht sorgfältig geplanter Gestaltung des Gesellschaftsverträge Stilllegungsverfügungen. Neben der GmbH & Co. KG als häufigster Rechtsform für den Betrieb einer Biogasanlage stellte Rechtsanwalt Hänsch die Genossenschaft als Alternativmodell vor. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Betrieb einer Biogasanlage in der Rechtsform einer (genauer zweier) Genossenschaften eine Möglichkeit zur Einsparung von Körperschafts- und Gewerbesteuer sein. Dafür müssen aber die Gesellschaftsverträge genau gestaltet sein. Allgemein gilt, dass ein von Beginn an auf die Bedürfnisse der Biogasanlage angepasster Gesellschaftsvertrag spätere Streitigkeiten vermeiden kann. In einem weiteren Vortrag wies Rechtsanwalt Hänsch auf Tücken und Gestaltungsmöglichkeiten bei den oftmals im Rahmen des Betriebes einer Biogasanlage geschlossenen Betriebsführungs- und Wartungsverträgen hin. Gerade bei diesen während der Laufzeit sehr wichtigen Verträgen kommt es auf genaue Festlegung der Leistungs- und Gegenleistungspflichten an.

Herr Rechtsanwalt Dr. Groteloh widmete sich in seinem Vortrag den Substratlieferverträgen. In seinen Ausführungen ging er im Schwerpunkt auf häufige Fallgestaltungen und damit verbundene Probleme bei der Gewährung von Betriebsprämien und Verstößen gegen Cross-Compliance-Vorgaben ein. Viele Probleme entstehen gerade bei der immer wieder zu beobachtenden Verknüpfung von Substratliefer- und Bewirtschaftungsverträgen. Rechtsanwalt Dr. Groteloh wies darauf hin, dass auch die Anlagenbetreiber und Banken darauf achten sollten, dass die Substratlieferanten dauerhaft die Voraussetzungen für die Gewährung der existenziell notwendigen Beihilfen erfüllen. Nur so kann eine dauerhafte Versorgung mit Biomasse gesichert werden.

Die Vorträge unserer Rechtsanwälte wurden ergänzt durch Ausführungen der Fachberater der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein GmbH. Herr Dr. Redmann und Herr Dr. Weber stellten u.a. aktuelle Zahlen der LMS über die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Betriebszweigen vor. Dabei legte Herr Dr. Redmann besonderen Wert darauf zu betonen, dass es große Unterschiede zwischen den erfolgreichsten und unwirtschaftlichsten Betreibern von Biogasanlagen gibt. Nicht zu jedem Landwirtschaftsbetrieb passt eine Biogasanlage. Eine dauerhafte erfolgreiche Führung einer Biogasanlage verlangt eine ständige technische, prozessbiologische und betriebswirtschaftliche Kontrolle. Als Expertin für Immissionsschutz machte Frau Beese von der LMS Ausführungen zu praktischen Beispielen bei der Einhaltung der Grenzwerte für Lärm- und Geruchsbelästigungen beim Betrieb einer Biogasanlage.

Sowohl das große Interesse an der Veranstaltung als auch die anschließenden intensiven Einzelgespräche zwischen den Vortragenden und den Zuhören verdeutlichen, welch hohe Anforderungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht an den Betrieb einer Biogasanlage gestellt sind. Ein dem Vortrag beiwohnender Landwirt, der augenblicklich die Errichtung einer Biogasanlage plant, resümierte, dass ihm die Veranstaltung in relevanten, aber bislang nicht beachteten Punkten sensibilisiert habe. Bei einer Investition im siebenstelligen Bereich sei auf Grund der für den Rechtslaien kaum zu überblickenden Rechtsprobleme eine umfängliche Rechtsberatung von Beginn an nötig. Nur so ließen sich Fehler und Verzögerungen beim Bau einer Biogasanlage vermeiden, die meist sehr teuer sind. Gerade in der komplexen technischen Planung würde man als Landwirt den Blick für andere wesentliche Bereiche verlieren. Diesen Eindruck bestätigten auch Teilnehmer, die bereits eine Vielzahl von Anlagen betreiben.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Steuerrecht, Schwerin
Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, Schwerin

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