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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Voraussetzungen für Gesamtschuldnerausgleich
Das OLG Dresden hat sich im Urteil vom 13.10.2015 - 6 U 476/15 mit den Voraussetzungen für einen Gesamtschuldnerausgleich beschäftigt. Ein Gesamtschuldnerausgleich erfordert das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit. Das OLG Dresden stellt fest:
- Mehrere Schädiger, die aus unterschiedlichen Gründen - sei es aus verschiedenen Verträgen oder aus unerlaubter Handlung - für einen Schaden verantwortlich sind, haften gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner.
- Derjenige Gesamtschuldner, der von einem anderen Ausgleich verlangt, muss zunächst das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Schuldner beweisen.