Voraussetzungen für Gesamtschuldnerausgleich

Das OLG Dresden hat sich im Urteil vom 13.10.2015 - 6 U 476/15 mit den Voraussetzungen für einen Gesamtschuldnerausgleich beschäftigt. Ein Gesamtschuldnerausgleich erfordert das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit. Das OLG Dresden stellt fest:

  1. Mehrere Schädiger, die aus unterschiedlichen Gründen - sei es aus verschiedenen Verträgen oder aus unerlaubter Handlung - für einen Schaden verantwortlich sind, haften gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner.
  2. Derjenige Gesamtschuldner, der von einem anderen Ausgleich verlangt, muss zunächst das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Schuldner beweisen.