Vorsicht nach der Gründung: betrügerische Zahlungsaufforderungen für nicht amtliche Registereinträge

Aus aktuellem Anlass weisen wir wieder einmal darauf hin, dass nach der Gründung von im Handelsregister einzutragenden Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, eG) nach wie vor häufig Schreiben mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen an die Gründer versandt werden.

Auch wenn Registergerichte und Notare regelmäßig darauf aufmerksam machen, geht im geschäftlichen Alltag hin und wieder unter, dass es sich bei Zahlungsaufforderungen sogenannter Zentralregister, Unternehmensregister oder HR-Portale nicht um amtliche Schreiben des Handelsregisters zur Anforderung von Gerichtskosten handelt. Diese werden ausschließlich von den Registergerichten beim zuständigen Amtsgericht versandt und enthalten Zahlungsaufforderungen ausschließlich an die Landeszentralkassen/Gerichtskostenstellen.

Uns erreichten in der letzten Zeit wieder verstärkt Hinweise von Mandanten, dass unmittelbar nach Eintragung neu gegründeter Gesellschaften im Handelsregister Schreiben eintrafen, bei denen Zahlungen von über 500,00 € für nicht amtliche Registereinträge angefordert worden sind. Es wird in diesen Schreiben der Anschein erweckt, dass es sich um amtliche Schriftstücke handele und versucht, durch einen verklausulierten Text den Abschluss eines Vertrages zu erreichen, der mit Zahlung
des ausgewiesenen Betrages zustande kommen soll.

In der Rechtsprechung ist mittlerweile zahlreich entschieden, dass diese Geschäftspraktik irreführend ist und derartige Verträge keinen Bestand haben. In der Praxis hilft dies denjenigen, die im guten Glauben die Zahlungen leisten, in der Regel jedoch wenig, da die Vollstreckungsaussichten gegen die Urheber derartiger Schreiben gegen Null tendieren. Häufig werden für die Umsetzung dieser Geschäftsgebaren Briefkastenfirmen gegründet und die Zahlungen auf ausländische Konten gelenkt (erkennbar daran, dass die IBAN nicht mit DE... beginnt), sodass selbst nach einem erfolgreichen Rechtsstreit nahezu aussichtslos ist, den titulierten Betrag zurückzuerhalten.

Wenden Sie sich bei Erhalt von Zahlungsaufforderungen nach Gründung einer Gesellschaft bei Zweifelsfällen an das zuständige Registergericht oder den beurkundenden Notar und klären Sie die Rechtmäßigkeit. Gerne stehen auch wir Ihnen bei Fragen in solchen Situationen zur Verfügung.