Vortrag Erneuerbare Energien: Symposium Biogas 2012

Wir möchten Sie herzlich zu unserem

 Symposium Biogas 2012

am 01.03.2012, 13:30 Uhr
in das TRI-Hotel Rostock, Tessiner Straße 103, 18055 Rostock

einladen. In verschiedenen Vorträgen wollen wir Sie während des Nachmittags über wesentliche rechtliche und technische Neuerungen rund um Biogasanlagen informieren. Den angedachten Vortragsablauf finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Das Jahr 2011 brachte im Bereich der Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Rechtsänderungen, wie kaum ein anderes Jahr zuvor. Diese Gesetzesänderungen betreffen insbesondere Biogasanlagen und wirken sich sowohl auf bestehende Anlagen als auch neue Biogasanlagen aus.

Die wohl bekannteste Änderung dürfte das neue EEG 2012 darstellen. Anlagen, welche nach dem 31.12.2011 in Betrieb gehen, unterfallen dem EEG 2012 vollständig. Es beinhaltet ein neues Vergütungssystem und neue Vergütungsvoraussetzungen. Mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Markt- und Flexibilitätsprämie wurden alternative Vergütungsmethoden geschaffen, die gerade für bestehende Biogasanlagen interessant sein können. Auch die Direkteinspeisung von Biogas in das Erdgasnetz stellt eine Alternative dar.

Auch die Änderungen des BauGB sowie die kommende Abänderung des Immissionsschutzrechts (BImSchG) betreffen sowohl Alt- als auch Neuanlagen. Im Außenbereich können nunmehr größere Biogasanlagen als bislang errichtet werden. Für bestehende Biogasanlagen besteht die Möglichkeit der Erweiterung. Die Rechtsprechung konkretisiert immer mehr die Voraussetzungen für die Errichtung einer Biogasanlage im Außenbereich durch eine Kooperation eines Landwirts mit einem Investor (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).

In der landwirtschaftlichen Fachpresse nahmen die anstehenden Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) großen Raum ein. Nach dortigen Berichten soll in Folge der Änderung des KrWG Gülle, die in Biogasanlagen verwendet wird, Abfall darstellen. Dies würde für den  Biogasanlagenbetreiber einen deutlich erhöhten Bürokratie- und Lageraufwand bedeuten.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik – GAP 2013 – wirft ihre Schatten voraus. Das angedachte „Greening“ hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Substratversorgung von Biogasanlagen. Bestehende Substratlieferverträge sind daher zu prüfen. Neue Verträge sollten unter Beachtung der anstehenden Reformen der GAP ausverhandelt werden. Gleichsam könnte die GAP 2013 neue Verdienstmöglichkeiten für Landwirte und Biogasanlagenbetreiber bieten.

Auch der technische Fortschritt schreitet voran. Gerade im Bereich der Wärmenutzung haben sich Neuerungen ergeben. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Alternativen zur klassischen Gärrestetrocknung, mit denen nicht nur für bestehende Anlagen der KWK-Bonus erlangt sondern weitere zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Wir freuen uns, mit Herrn Schwarz von der Energieberatung MV einen Experten gewonnen zu haben, der aus der Praxis neue Wärmenutzungskonzepte vorstellen kann. Ferner berichtet er über praktische Probleme bei der Nachrüstung und Austausch von BHKW, eine Maßnahme, die bei einer Vielzahl von Biogasanlagen ansteht, die seit etwa 2004 in Betrieb gegangen sind.

Wir würden uns freuen, Sie auf unserer Vortragsveranstaltung begrüßen zu können. Wir erheben eine Kostenpauschale von 20,00 € je Teilnehmer. Sofern Sie sich anmelden wollen, bitten wir aus Kapazitätsgründen um Ihre Rückmeldung bis zum 21.02.2012. Sie können sich per Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailEmail bei uns anmelden.


Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock