Vortragsveranstaltung Freiflächen- und Agri-Photovoltaik
Photovoltaik-Anlagen auf ansonsten landwirtschaftlich genutzten Freiflächen etablieren sich merklich und zunehmend. Mit dieser Entwicklung sind allerdings nicht nur Geschäftschancen für Projektierer, Grundbesitzer, Gemeinden und sonstige Akteure in diesem Bereich, sondern auch ein Wettbewerb um die Flächen verbunden. Die voranschreitende Versiegelung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird vor allem im landwirtschaftlichen Bereich kritisch betrachtet. Die Flächenversiegelung durch erneuerbare Energien ist unabhängig aller Kritik aber zugleich Motor für die Entwicklung neuer Konzepte, die versuchen, Landwirtschaft und Energiegewinnung miteinander in Einklang zu bringen. Eines dieser Konzepte ist die Errichtung von sogenannten Agri-PV-Anlagen. Diese Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen trotz der Erzeugung von solarer Strahlungsenergie möglich bleibt. Je nach Bauweise der Agri-PV können extensive Weidelandnutzungen bis hin zur intensiven Ackerlandnutzung möglich sein. Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und können dem jeweiligen Betriebskonzept angepasst werden.
Um diesen neuerlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen, führte die Kanzlei Geiersberger Glas & Partner am 18.11.2021 in Schwerin eine Vortragsveranstaltung zu dem Thema
Photovoltaik auf dem Acker: Freiflächen- und Agri-Photovoltaik – eine zukunftsfähige Kombination von Energieerzeugung und Landwirtschaft
durch. Die Rechtsanwälte Mandus Fahje, Dr. Thomas Hänsch und Dr. Robert Krüger stellten aus rechtsberatender Sicht dar, welche Chancen und Risiken mit der Planung und dem Betrieb von Agri-PV aus Sicht der an diesem Markt Beteiligten verbunden sind.
Mit dem ausgewählten Teilnehmerkreis fand ein reger Austausch statt. Es waren Projektierer und Betreiber entsprechender Anlagen, Investoren und Banken, Unternehmens- und Steuerberatung sowie Vertreter von Behörden und Ministerien anwesend. Es wurden unter anderem die bauplanungs- und raumordnungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen und dahingehend bestehende Unklarheiten, steuerrechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten, die Vielzahl der denkbaren Kooperationsmodelle – insbesondere im Bereich der häufig unterschätzten Direktabnahme über Gewerbebetriebe – sowie agrarförder- und naturschutzrechtliche Überlegungen dargelegt und erläutert. Im Bereich des Agrarförderrechts sind nicht nur die aktuellen Gegebenheiten und Gesetzesvorgaben zu beachten, sondern auch die Entwicklungen im Bereich der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die GAP bringt für die kommende Agrarförderperiode diverse Änderungen mit sich. Nach dem bislang vorliegenden Stand der Gesetzesentwürfe sind explizit Vorgaben für die Agrarförderung beim Betrieb von Agri-PV vorgesehen, die schon jetzt bei der Anlagenplanung Berücksichtigung finden sollten, wenn die Agrarförderung sichergestellt werden soll.
Gerne teilen wir die in der Veranstaltung und durch unsere im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen und Agri-PV durch Rechtsberatungen gewonnene Expertise und Erkenntnisse mit Ihnen. Dies gilt nicht nur dann, wenn entsprechende Projekte konkret auf Sie zukommen, sondern auch, wenn Sie Potentiale für entsprechende Nutzungen erkennen und in Erwägung ziehen, diese tatsächlich auszuschöpfen.
Bei Interesse können wir Ihnen zudem gerne die Präsentationsfolien der drei Vorträge zum Thema Agri-PV „Allgemeines und rechtliche Einordnung“, „Betriebs- und Kooperationsmodelle“, „Förder- und genehmigungsrechtliche Überlegungen“ zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich hierzu gerne an einen unserer Ansprechpartner.