Vortragsveranstaltung zum Boden- und Landpachtrecht

Mehr als 120 Gäste fanden sich am 28.02.2013 zu unserem Symposium Bodenrecht in das TRIHOTEL in Rostock ein. Der Teilnehmerkreis war ein bunter Mix aus Steuer- und landwirtschaftlichen Fachberatern, Vertretern von Banken, landwirtschaftlichen Fachbehörden und Wissenschaft sowie in großer Zahl Landwirte. Im Rahmen der Vorträge wurden die Zuhörer über die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Bereich des landwirtschaftlichen Bodenrechts informiert.

Im ersten Vortragsblock sprach Rechtsanwalt Booth, Fachanwalt für Agrarrecht, zunächst über den Stand der Flächenprivatisierung durch die BVVG. Dabei ging er auf die Möglichkeiten des bevorrechtigten Pächterkauf über das Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung ein. Insbesondere beschäftigten sich seine Ausführungen mit der Bestimmung des Kaufpreises durch die BVVG im Rahmen der Verkehrswertermittlung.

Rechtsanwalt Booth führte aus, dass für einige Alteigentümer nach wie vor die Möglichkeit bestehe, über das Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) landwirtschaftliche Nutzflächen bevorzugt als Alteigentümer zu erwerben. Voraussetzung hierfür sei, dass der Ausgleichsleistungsbescheid noch nicht länger als 6 Monate bestandskräftig ist.

Besonderes Interesse der Zuhörer fanden die Ausführungen von Rechtsanwalt Booth zum Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG). Dieses hat in den letzten Jahren eine gesteigerte Bedeutung erfahren. Immer öfter versagen die zuständigen Grundstücksverkehrsbehörden ihre Zustimmung zur Flächenveräußerung bzw. machen vom Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSG) Gebrauch.

Die Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) erstreckt sich nicht nur auf Grundstückskaufverträge über landwirtschaftliche Nutzflächen. Es gilt auch im Rahmen der Erfüllung von Grundstücksvermächtnissen und Erbauseinandersetzungen, welche landwirtschaftliche Grundstücke zum Gegenstand haben.

Insbesondere wenn die Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden führen würde, was bei der Veräußerung an Nichtlandwirte regelmäßig anzunehmen ist und ein anderer Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und gleichsam erwerbswillig und erwerbsfähig ist,  machen die zuständigen Behörden immer öfter von ihrem Vorkaufsrecht zugunsten aufstockungswürdiger Landwirte Gebrauch. Gerade für außer landwirtschaftliche Investoren beinhaltet das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) nicht unerhebliche Hürden für den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen, schließt den Erwerb bei richtiger Vertragsausgestaltung unter Beachtung der Interessen der Landwirtschaft nicht vollends aus. Rechtsanwalt Booth skizzierte bewehrte Möglichkeiten, wie Agrarunternehmen gemeinsam mit außerlandwirtschaftlichen Investoren im beidseitigen Interesse Flächen sichern können.

Im zweiten Vortragsteil sprach Rechtsanwalt Glas, Fachanwalt für Agrarrecht, über das Landpachtrecht. Dabei ging er im Schwerpunkt auf die rechtssichere Ausgestaltung von Landpachtverträgen und Änderungsvereinbarungen ein.

Nach dem Rechtsanwalt Glas den Zuhörern den Mindestgehalt eines Landpachtvertrages erläuterte, ging er auf das Schriftformerfordernis ein, welches beim Abschluss von Landpachtverträgen, die eine längere Bindungsfrist als zwei Jahre haben sollen, einzuhalten ist. Unter Hinweis auf seine praktischen Erfahrungen und eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verdeutlichte Rechtsanwalt Glas dem Publikum, welche Voraussetzungen für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses zu beachten sind. Die Rechtsprechung hat hier derart strenge Kriterien aufgestellt, dass in der Praxis häufig Verträge abgeschlossen werden, die dem Schriftformerfordernis nicht genügen und daher jederzeit ordentlich – ohne Vorliegen besonderer Gründe – gekündigt werden können. Gerade bei Vertragsänderungen (z.B. Laufzeitverlängerung, Pachtanpassung) kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Schriftform und damit zur Eröffnung der Möglichkeit zur ordentlichen Vertragskündigung.

Ferner ging Rechtsanwalt Glas in seinem Vortrag auf die Auswirkungen der anstehenden Änderung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (GAP nach 2013) ein. Insbesondere machte er Ausführungen dazu, wem (Pächter oder Verpächter) etwaig neu ausgeteilte Zahlungsansprüche zustehen.

Letzter Schwerpunkt des Vortrages von Rechtsanwalt Glas waren Rechtsfragen rund um die Beendigung von Pachtverträgen. Hierbei ging es insbesondere darum, in welchem Zustand die Pächter die Pachtflächen an den Verpächter überlassen müssen. Wem steht eine etwaig noch aufstehende Ernte zu? Welche Entschädigungsleistungen muss der Grundstückseigentümer an den vormaligen Pächter für bereits durchgeführte Feldarbeiten leisten? Wie ist mit einer etwaigen Doppelbeantragung von Betriebsprämien durch den neuen und den alten Pächter zu verfahren?

Das hohe Interesse der Zuhörer an den Vorträgen verdeutlicht, welche Bedeutung das landwirtschaftliche Bodenrecht in der Praxis hat. Nur mit ausreichenden Kenntnissen des Landpacht- und Grundstücksrechts kann ein Agrarbetrieb erfolgreich geführt werden.

Nicht nur der Inhalt der Vorträge war Gesprächsthema in den Pausen. Viele der Zuhörer nutzten die Zeit, um alte Kontakte zu pflegen und neue aufzubauen.

Aufgrund des hohen Interesses an der Vortragsveranstaltung wird diese am 13.03.2013 nochmals nachgeholt.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Agrarrecht und Steuerrecht, Schwerin
Rechtsanwalt Ingo Glas, Fachanwalt für Agrarrecht und Steuerrecht, Rostock