Wasser- und abwasserwirtschaftliche Dienstleistungskonzessionen (DLK)
Dienstleistungskonzessionen im Bereich der Wasser und Abwasserwirtschaft sind in jüngster Zeit aufgrund des absehbaren Auslaufens einer Vielzahl von Konzessionsverträgen auch in Mecklenburg-Vorpommern Diskussionsgegenstand. Die aktuelle Entwicklung zur Kommunalisierung/Rekommunalisierung von Versorgungs- und Entsorgungsleistungen sowie Infrastrukturnetzen wirft diesbezüglich zahlreiche Fragen auf.
Die vom OLG Jena dem EuGH bereits mit Beschluss vom 08.05.2008 (9 Verg 2/08 Wasserversorgung) gestellten Fragen zur Abgrenzung von Dienstleistungskonzessionen (DLK) von öffentlichen Aufträgen der Wasserversorgung haben zu einer rechtlichen Klärung beigetragen. Bei dem Verfahren ging es um die beabsichtigte Vergabe einer Konzession zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha.
In seinem Urteil vom 10.09.2009 (WAZV Gotha/Eurawasser) bestätigt der EuGH, dass wasserwirtschaftliche Konzessionsverträge nach der Rechtsprechung als DLK einzuordnen und nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit sowie gegenseitiger Anerkennung zu vergeben sind. Der EuGH geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die mit der Konzession verbundene Durchführung von Bauarbeiten gegenüber ihrem Hauptgegenstand „Erbringung des integrierten Wasserversorgungsdienstes“ von untergeordneter Bedeutung ist. Wird davon ausgegangen, dass wasserwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Konzessionen in aller Regel als DLK und nicht als Baukonzessionen einzuordnen sind, auch wenn diese Bauleistungen mit umfassen.
Für die rechtliche Bewertung spielen auch die Aspekte der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe, des hinreichenden Maßes an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung des Konzessionärs, die Einordnung des Rechts zur Entgelterhebung sowie das Erfordernis der Übernahme des Betriebsrisikos durch den Konzessionär eine entscheidende Rolle.
Die Entwicklung in diesem Bereich wird entscheidenden Einfluss auf den Abschluss neuer Konzessionsverträge im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft in den kommenden Jahren haben.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Mediator; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht