Weiteres Urteil des LG Berlin gegen die BVVG wegen zu viel vereinahmten Kaufpreises

Mit Urteil vom 22. Januar 2010 (28 O 202/08) hat eine weitere Kammer des Landgerichtes Berlin die BVVG zur Rückzahlung zuviel vereinahmten Kaufpreises verurteilt. Die Begründung unterscheidet sich von der am 21. Januar 2010 ergangenen Entscheidung insoweit, als dass der Einzelrichter der 28. Kammer hier den Käufer beweisbelastet sah und den Vortrag des Käufers durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Beweis stellte. Der Beweis konnte erbracht werden, da der gerichtliche Sachverständige die Ergebnisse des Privatgutachtens bestätigte. In diesem Verfahren machte der Kläger zudem auch den bis Ende 2006 gewährten 10%tigen Abzug vom Verkehrswert geltend. Dieser wurde ihm durch das Gericht nicht gewährt.