Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Vergabe

Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 25/16 mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung eines Schulnotensystems bei der Vergabe zulässig ist. Dazu hat das Gericht festgestellt:

  1. Ein reines Schulnotensystem hat aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden.
  2. Bei (teil-)funktionalen Ausschreibungen kann ein Schulnotensystem zur Anwendung kommen, wenn der öffentliche Auftraggeber es durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt hat.
  3. Eine in den Vergabebedingungen liegende regionale Beschränkung führt regelmäßig zu einer Bevorzugung des bisherigen Auftragnehmers sowie umgekehrt zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung ortsfremder Bieterunternehmen.