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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Startseite Neuigkeiten Zur Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungszusagen aus der Zeit vor 01.01.2001
Zur Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungszusagen aus der Zeit vor 01.01.2001
Bei einer Erteilung einer Versorgungszusage vor dem 01.01.2001 hat der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des BetrAVG eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, falls er bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis frühestens mit Ablauf des 31.12.2005 endet (so BAG vom 14.01.2009, 3 AZR 529/07).
(02.03.2009)
Ihre Ansprechpartner/in: Rechtsanwälte Dr. Doris Geiersberger und Karsten Bossow