Zur Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungszusagen aus der Zeit vor 01.01.2001

Bei einer Erteilung einer Versorgungszusage vor dem 01.01.2001 hat der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des BetrAVG eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, falls er bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis frühestens mit Ablauf des 31.12.2005 endet (so BAG vom 14.01.2009, 3 AZR 529/07). (02.03.2009) Ihre Ansprechpartner/in: Rechtsanwälte Dr. Doris Geiersberger und Karsten Bossow