Im Bereich des Medizinrechts, des Arzt- und Arzthaftungsrechts beraten und vertreten wir sowohl Ärzte und Kliniken als auch Patienten.
Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zum Behandlungsvertrag, zu Ihren Rechten und Pflichten aus dem Arzt-Patient-Verhältnis und stehen Ihnen auch bei rechtlichen Fragen zur Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.
Da Mediziner manchmal „eine eigene Sprache“ sprechen, können wir auch gegebenenfalls bei der Beseitigung von Missverständnissen helfen, bevor es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Auch bei Fragen zum Verhältnis zwischen Arzt und Krankenkassen bzw. kassen-(zahn-)ärztlicher Vereinigung, z.B. bei Zulassungs- oder Abrechnungsfragen sind wir für Sie da. Zu unseren Mandanten gehören deshalb auch Apotheken und Sanitätshäuser, die wir bei Fragen und Problemen rund um Arzneimittel und Medizinprodukte, Werbung und Abrechnung der Leistungen beraten und in Streitigkeiten vertreten.