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Agrarrecht

Wie kaum ein anderer Unternehmenszweig ist die Landwirtschaft von einer Vielzahl von Aspekten geprägt. Das „einfache Landleben“ gibt es nur noch in Werbefilmen. So umfangreich und vielschichtig der landwirtschaftliche Alltag ist, so komplex sind auch die rechtlichen Vorgaben, die bei der erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens zu beachten sind.

Als seit Jahren im Landwirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie als Landwirt oder landwirtschaftliches Unternehmen im gesamten Spektrum des Agrarrechts. Unser Hauptziel ist es dabei, Sie bei der Verfolgung Ihrer wirtschaftlichen Ziele vollumfänglich und nicht bloß auf den Einzelfall bezogen zu beraten. Im Bereich des Landwirtschaftsrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Beihilfenrecht

Beratung zum Recht der EU zur Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Optimierung von Fördermöglichkeiten; Begleitung rechtlicher Fragestellungen beim ökologischen Landbau; Hilfe bei Prämienkürzungen und Cross-Compliance-Verstößen

Pachtrecht

Beratung zur Ausgestaltung von Pachtverträgen; Durchsetzung von Ansprüchen aus Pachtverträgen

Lohnunternehmerrecht

Beratung zur Ausgestaltung von Lohnunternehmerverträgen, insbesondere unter Beachtung beihilfenrechtlicher Vorgaben; Durchsetzung von Ansprüchen aus Lohnunternehmerverträgen

Grundstücksrecht/ Baurecht

Beratung zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht, insbesondere unter Beachtung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des öffentlichen Baurechtes; Begleitung von Bauvorhaben

Gesellschaftsrecht

Beratung zur optimalen Rechtsformwahl; Anfertigung von Gesellschaftsverträgen; Vorbereitung und Begleitung von Umwandlungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften; Begleitung von Unternehmensverkäufen von der Unternehmensbewertung bis zur Vertragsabwicklung; Beratung zur Übernahme von Unternehmen; Schlichtung von Gesellschafterkonflikten

Steuerrecht

Beistand in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung; Beratung zur optimalen steuerlichen Ausgestaltung landwirtschaftlicher Unternehmen und einzelner Projekte

Getreidehandel

Beratung zur Ausgestaltung von Getreidekontrakten; Durchsetzung von Ansprüchen aus Getreidelieferverträgen; prozessuale Vertretung auch vor Schiedsgerichten

Milchmarkt

Beratung zu Milchlieferverträgen und genossenschaftsrechtlichen Verpflichtungen; Beistand in behördlichen Verfahren (Milchgüteverordnung, Tiergesundheit, usw.); kartellrechtliche Fragestellungen

Unternehmensnachfolge

Entwicklung von Nachfolgeregelungen innerhalb oder außerhalb der Familie unter Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs auf den Betriebsnachfolger; Beratung zum spezifischen Erbrecht der Landwirte

Neben den aufgezählten Bereichen beraten wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten auch in allen anderen Bereichen des Landwirtschaftsrechts. Sprechen Sie uns an!