Wie kaum ein anderer Unternehmenszweig ist die Landwirtschaft von einer Vielzahl von Aspekten geprägt. Das „einfache Landleben“ gibt es nur noch in Werbefilmen. So umfangreich und vielschichtig der landwirtschaftliche Alltag ist, so komplex sind auch die rechtlichen Vorgaben, die bei der erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens zu beachten sind.
Als seit Jahren im Landwirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie als Landwirt oder landwirtschaftliches Unternehmen im gesamten Spektrum des Agrarrechts. Unser Hauptziel ist es dabei, Sie bei der Verfolgung Ihrer wirtschaftlichen Ziele vollumfänglich und nicht bloß auf den Einzelfall bezogen zu beraten. Im Bereich des Landwirtschaftsrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Beratung zum Recht der EU zur Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Optimierung von Fördermöglichkeiten; Begleitung rechtlicher Fragestellungen beim ökologischen Landbau; Hilfe bei Prämienkürzungen und Cross-Compliance-Verstößen
Beratung zur Ausgestaltung von Pachtverträgen; Durchsetzung von Ansprüchen aus Pachtverträgen
Beratung zur Ausgestaltung von Lohnunternehmerverträgen, insbesondere unter Beachtung beihilfenrechtlicher Vorgaben; Durchsetzung von Ansprüchen aus Lohnunternehmerverträgen
Beratung zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht, insbesondere unter Beachtung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des öffentlichen Baurechtes; Begleitung von Bauvorhaben
Beratung zur optimalen Rechtsformwahl; Anfertigung von Gesellschaftsverträgen; Vorbereitung und Begleitung von Umwandlungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften; Begleitung von Unternehmensverkäufen von der Unternehmensbewertung bis zur Vertragsabwicklung; Beratung zur Übernahme von Unternehmen; Schlichtung von Gesellschafterkonflikten
Beistand in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung; Beratung zur optimalen steuerlichen Ausgestaltung landwirtschaftlicher Unternehmen und einzelner Projekte
Beratung zur Ausgestaltung von Getreidekontrakten; Durchsetzung von Ansprüchen aus Getreidelieferverträgen; prozessuale Vertretung auch vor Schiedsgerichten
Beratung zu Milchlieferverträgen und genossenschaftsrechtlichen Verpflichtungen; Beistand in behördlichen Verfahren (Milchgüteverordnung, Tiergesundheit, usw.); kartellrechtliche Fragestellungen
Entwicklung von Nachfolgeregelungen innerhalb oder außerhalb der Familie unter Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs auf den Betriebsnachfolger; Beratung zum spezifischen Erbrecht der Landwirte
Neben den aufgezählten Bereichen beraten wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten auch in allen anderen Bereichen des Landwirtschaftsrechts. Sprechen Sie uns an!