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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen sowie Behörden und Verwaltungen bei öffentlich-rechtlichen Themen und Projekten. Wir haben uns im öffentlichen Wirtschaftsrecht u. a. auf die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der vielfältigen Anforderungen spezialisiert, die die öffentliche Hand an die landwirtschaftliche Tätigkeit stellt. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen auf

  • Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Umweltrechtliche Beratung, z. B. Naturschutzrecht, FFH-Recht, Wasserrecht
  • Naturschutz- und wasserrechtliche Planungen, z. B. Managementpläne für FFH- und Vogelschutz-Gebiete, Maßnahmen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Projektentwicklung, z. B. öffentliches Planungs- und Baurecht
  • Agrarrecht, z. B. Direktzahlungen, AUKM und ökologischer Landbau
  • Beratung bei Cross-Compliance-Verstößen
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten aller Art