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Energierecht

Die erneuerbaren Energien haben sich zu einem stabilen Wirtschaftszweig etabliert. Der Markt der erneuerbaren Energien wird künftig weitern wachsen und an Bedeutung gewinnen, sei es für die Energieversorgung und -sicherheit, den Umweltschutz und auch als Wirtschaftsfaktor insbesondere des ländlichen Raums.

Sowohl Windenergie, Photovoltaik als auch Biogas haben in den letzten Jahren nicht nur ihre Praxistauglichkeit als verlässliche Energielieferanten gezeigt. Sie stellen auch ein lohnendes Invest in eine fortlaufende Einnahmequelle dar.

Bereits seit mehr als fünfzehn Jahren begleitet unsere Kanzlei Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir beraten dabei Beteiligte auf unterschiedlichen Ebenen; von Grundstücksverpächtern für die Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen bis hin zu Investoren bei der Planung der Anlagen. Besonders tiefgreifende Erfahrungen haben wir bei der Beratung strategischer Investoren (z.B. internationaler Fonds) beim Erwerb, der Betriebsführung und Entwicklung von Portfolios.

Auf Grund unserer fachlichen Ausrichtung auf das Agrarrecht verfügen wir über eine ausgeprägte Expertise bei der Einbindung von Energieprojekten in landwirtschaftliche Unternehmen. Hier betreuen wir eine Vielzahl von Landwirten; sei es als Zulieferer von Substraten, Betreiber oder Kooperationspartner von Anlagen und als Abnehmer von Energie.

Im Bereich des Energierechts beraten wie Sie vollumfänglich. Wir unterstützen Sie beim Erwerb, der Errichtung, dem Betrieb von Anlagen, bei der operativen Betriebsführung, der Vermarktung von Strom, Wärme, Biometzan und Endprodukten (z.B. Gärresten) als auch bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Anschlussnutzungen der Anlagen nach dem Auslaufen der Förderung nach dem EEG.

Im Bereich der erneuerbaren Energien beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Bau- und Immissionsschutzrecht

Beratung zur Genehmigung des Baus, der Erweiterung und des Betriebs von Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen unter Berücksichtigung des Baurechts und des BImSchG, inklusive Begleitung städtebaulicher Verträge und Bebauungspläne, Netzanschluss- und -ausbauverträge

Grundstücks- und Pachtrecht

Anfertigung und Prüfung von Grundstückskauf-, Erbbaurechts- und Nutzungsverträgen; Beratung zur Einräumung und Ausgestaltung von Dienstbarkeiten und Sicherungsrechten, insbesondere für Darlehensgeber

Energievermarktung

Beratung zu den Voraussetzungen des Erhalts der erhöhten Einspeisevergütung nach EEG, Begleitung von Ausschreibungen nach EEG; Anfertigung und Beratung von Strom-, Wärme-, Biomethanlieferverträgen; Forderungsmanagement; Beratung zur Förderung im Bereich der Treibhausgasminderung; Beratung von Anlagenbetreibern im Bereich des Energiemanagements; Energiecontracting

Kooperationsverträge

Beratung zur gesellschaftsrechtlichen Einbindung der Anlage und zur optimalen steuerlichen Ausgestaltung des Projektes; Anfertigung der notwendigen Gesellschaftsverträge; Ausarbeitung von Beteiligungsmodellen zum Eigenbetrieb oder zur Kooperation mit Kommunen, Investoren oder Dritten

Substratlieferverträge

Beratung zur Ausgestaltung von Substratliefer- und Gärrestabnahmeverträgen für Biogasanlagen; Anfertigung von Lagerverträgen über Substrate und Gärreste, rechtliche Begleitung bei Vertragsverhandlungen; Durchsetzung von Ansprüchen aus Substrat- und Gärrestlieferverträgen

Zertifizierungen

Beratung und Begleitung bei der Zertifizierung von Anlagen nach REDcert, SURE, BioSt-NachV, Biokraft-Nach; Meldungen in MaBiSy und DENA

Bewirtschaftungsverträge

Beratung und Anfertigung von Verträgen über die technische und kaufmännische Betreuung von Wind- und Photovoltaikparks sowie Biogasanlagen; fortlaufende Beratung der operativen Betriebsführung

Investitionsberatung

Beratung beim Kauf und Verkauf von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien; Durchführung von Unternehmensprüfungen (rechtliche Due Diligence); Begleitung bei Vertragsverhandlungen; Anfertigung von Unternehmenskaufverträgen; Begleitung bei der Abwicklung von Transaktionen

Neben den aufgezählten Bereichen beraten wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten auch in allen anderen Bereichen des Energierechts. Sprechen Sie uns an!