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Immobilienrecht

Bau- und Architektenrecht

Im Baurecht können nach unserer Erfahrung Fragen und Probleme sowohl im Verhältnis zum Staat als auch im privaten Bereich mit Bauherren, Baufirmen oder Nachbarn auftreten.

Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Problemen im Hinblick auf den Bauvertrag (VOB/B- und BGB-Werkvertrag), Fragen und Problemen mit dem oder als Bauträger und im Hinblick auf Architekten- und Ingenieurleistungen.

Auch mit Fragen zur Bauversicherung oder Insolvenz eines der am Bau Beteiligten, können Sie sich gern an uns wenden.

Lassen sich Probleme nicht außergerichtlich lösen, stehen wir Ihnen auch im Gerichtsverfahren zur Seite.

Das öffentliche Baurecht umfasst in den Bereichen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht Fragen zur Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken. Hierzu zählen insbesondere Regelungen über die Zulässigkeit und Grenzen von baulichen Anlagen, ihrer Errichtung, Nutzung, Änderung, Beseitigung, ihrer notwendigen Beschaffenheit sowie planungsrechtliche Anforderungen.

Wir helfen Ihnen auch bei allen auftretenden rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten und Grundstücken sowie der Durchführung und Abrechnung von Straßen- und anderen Ausbaumaßnahmen kommunaler Körperschaften.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Verhandlung und dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen oder beim Erwerb von Wohnungseigentum.

Gern helfen wir Ihnen bei rechtlichen Problemen im Rahmen von Gewerberaummiet- und Pachtverträgen. Auch bei Schwierigkeiten mit dem bzw. als Makler und mit dem Nachbarn sind wir Ihr Ansprechpartner.
Sie sind bereits Wohnungseigentümer? Wir beraten und unterstützen Sie bei auftretenden Fragen, z.B. bei Problemen mit anderen Wohnungseigentümern oder Verwaltern in allen Bereichen des WEG sowie der MaBV.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Haben Sie als Vermieter oder Mieter rechtliche Fragen und Probleme?! Sprechen Sie uns an.

Pachtrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Landwirte bildet die Begleitung von Pächtern und Verpächtern sowie die Beratung beim Abschluss von Pflugtausch- und Bewirtschaftungsverträgen.