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Unternehmensnachfolge und Erbrecht

Unternehmensnachfolge

Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen? Sie wollen mit Ihrem Unternehmen national oder international expandieren? Sie stehen vor einem Generationenwechsel? Sie durchlaufen mit Ihrem Unternehmen eine Sanierungsphase? Dann stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei setzen wir auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Steuer- und/oder Unternehmensberater.

Wir begleiten Unternehmen jeder Rechtsformen und jeglicher Größe in ihren täglichen rechtlichen Berührungspunkten, sei es im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, öffentlichem Recht, Förderrecht etc. Die Kanzlei Geiersberger Glas & Partner deckt nahezu umfassend die möglichen Berührungspunkte eines Unternehmers mit der Rechtsordnung ab.

Ein wesentlicher Teil unserer begleitenden Tätigkeit bezieht sich auch auf die Unternehmensnachfolge, sei es im Rahmen der Generationsnachfolge oder im Rahmen der Veräußerung oder des Erwerbs eines Unternehmens.
Dabei gehören die vertragsvorbereitende rechtliche Strukturierung des Unternehmens, Begleitung der Vertragserhandlungen, Vertragsgestaltungen ebenso zu unseren Tätigkeiten, wie auch die Begleitung bei der Abwicklung der jeweiligen Vorgänge. Unsere Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern macht eine umfassende koordinierte Beratung und Begleitung solcher Vorhaben möglich.

Wir gestalten für Sie Ihren Bedürfnissen individuell angepasste Gesellschaftsverträge, bereiten Gesellschafterversammlungen vor, nehmen Umwandlungsverfahren vor und unterstützen Sie beim Wechsel eines Gesellschafters.

Wir beraten Sie zu den verschiedenen Unternehmensformen – sei es als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaftsformen, z.B. im Bereich der Personengesellschaften auf die GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG und bei den Kapitalgesellschaften auf die GmbH, AG oder e.G.

Erbrecht

Jeder kommt im Verlaufe seines Lebens mit dem Erbrecht in Berührung, sei es, dass man selbst eine Erbschaft gemacht hat, deren Realisierung Schwierigkeiten bereitet, Pflichtteilsansprüche geltend machen oder seinen eigenen Nachlass ordnen möchte. Wir beraten Sie daher in Situationen vor oder nach einem Erbfall und begleiten Sie in einem etwaigen Gerichtsverfahren. Bei den vorsorgenden Verträgen unterstützen wir sowohl im privaten Bereich als auch bei Nachfolgeplanung im Unternehmen. Hier erhalten Sie aus einer Hand Leistungen familien- und erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich sowie steuerrechtlich spezialisierter Kollegen. Auch nach einem Erbfall können Sie sich auf unsere Kompetenzen verlassen, etwa wenn wir für Sie im Rahmen einer Testamentsvollstreckung tätig werden.