Kaum ein Rechtsgebiet betrifft unseren engsten Lebenskreis so sehr wie das Familienrecht. Es beinhaltet Regelungen betreffend alle familiären Belange, sei es gegenüber dem eigenen Ehegatten, den gemeinsamen Kindern oder nahestehenden Verwandten. Familienrechtliche Belange wirken sich häufig auch auf unternehmerische Belange aus. In guten Zeiten gilt es, beiden Belangen durch ein sinnvolles und einvernehmliches Regelwerk zwischen den Beteiligten gerecht zu werden und Rechtssicherheit zu schaffen.
In Krisenzeiten gilt es, die familiären Belange zu regeln, mitunter emotional bedingte Entschlüsse aber gleichsam auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen und voreilige Entscheidungen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen zu allen Zeiten als verlässlicher Berater zur Seite!
Wir bieten Ihnen im familienrechtlichen Mandant eine umfassende Beratung sowohl im Fachgebiet Familienrecht als auch in den korrespondieren Fachgebieten, insbesondere im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht an. Unsere Kanzleistruktur ermöglicht, dass Ihnen bei Bedarf in jedem der Fachgebiete ein kompetenter Fachanwalt beratend zur Seite steht. Gemeinsam finden wir für Ihre Familie und Ihr Unternehmen die optimale Lösung.
Wir beraten Sie außergerichtlich, insbesondere in der Streitschlichtung und wirken auf wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche hin. Im Gerichtsverfahren beraten und begleiten wir Sie, nehmen Gerichtstermine wahr und setzen Ihre Interessen durch.
Zu unseren Kernkompetenzen im Familienrecht zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
Unser Anspruch ist es, für genau Ihr Problem die passenden Lösungsansätze zu finden!
Sprechen Sie uns gerne an!