Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für die Nutzung des vollen Funktionsumfanges der Webseite, bestätigen Sie bitte auch die Verwendung von Third-Party-Cookies. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung
Ok

Ehe- und Familienrecht

Von der Heirat bis zur Scheidung

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft unseren engsten Lebenskreis so sehr wie das Familienrecht. Es beinhaltet Regelungen betreffend alle familiären Belange, sei es gegenüber dem eigenen Ehegatten, den gemeinsamen Kindern oder nahestehenden Verwandten. Familienrechtliche Belange wirken sich häufig auch auf unternehmerische Belange aus. In guten Zeiten gilt es, beiden Belangen durch ein sinnvolles und einvernehmliches Regelwerk zwischen den Beteiligten gerecht zu werden und Rechtssicherheit zu schaffen.
In Krisenzeiten gilt es, die familiären Belange zu regeln, mitunter emotional bedingte Entschlüsse aber gleichsam auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen und voreilige Entscheidungen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen zu allen Zeiten als verlässlicher Berater zur Seite!


Wir bieten Ihnen im familienrechtlichen Mandant eine umfassende Beratung sowohl im Fachgebiet Familienrecht als auch in den korrespondieren Fachgebieten, insbesondere im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht an. Unsere Kanzleistruktur ermöglicht, dass Ihnen bei Bedarf in jedem der Fachgebiete ein kompetenter Fachanwalt beratend zur Seite steht. Gemeinsam finden wir für Ihre Familie und Ihr Unternehmen die optimale Lösung.

 

Wir beraten Sie außergerichtlich, insbesondere in der Streitschlichtung und wirken auf wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche hin. Im Gerichtsverfahren beraten und begleiten wir Sie, nehmen Gerichtstermine wahr und setzen Ihre Interessen durch. 

 

Zu unseren Kernkompetenzen im Familienrecht zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

In der Vertragsgestaltung

  • der Entwurf von Eheverträgen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen, Modifikationsvereinbarungen zur Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennungsvereinbarungen
     
  • der Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
     
  • die Anpassung gesellschaftsrechtlicher Strukturen, Entflechtung von Ehegattengesellschaften, Berücksichtigung etwaiger Abfindungsansprüche

Im Scheidungsverfahren

  • die Beratung und Vertretung im Ehescheidungsverfahren und im Versorgungsausgleich

In den Trennungs- und Scheidungsfolgesachen

  • die Beratung zu güterrechtlichen Themen wie dem Zugewinnausgleich
     
  • die Berücksichtigung und Bewertung landwirtschaftlicher und gewerblicher Einzelunternehmen, Betriebe und Gesellschaften, von der GbR, der GmbH & Co. KG und der GmbH bis hin zur Tierkooperations-KG
     
  • die Aufteilung gemeinsam geschaffener privater Vermögenswerte wie z.B. dem Einfamilienhaus und gemeinsam geschaffener Schulden
     
  • die Beratung zu unterhaltsrechtlichen Themen, insbesondere zur Durchsetzung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ehegattenunterhaltsansprüche wie dem Trennungsunterhalt
  • die Ermittlung korrekter Einkommensverhältnisse auch von Selbstständigen und Unternehmern;
     
  • die Berücksichtigung betrieblich bedingter Aufwendungen
     
  • die Beratung in den Themengebieten Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang.

 

Unser Anspruch ist es, für genau Ihr Problem die passenden Lösungsansätze zu finden!

Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Anwälte