Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für die Nutzung des vollen Funktionsumfanges der Webseite, bestätigen Sie bitte auch die Verwendung von Third-Party-Cookies. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung
Ok

Aktuelles

18.03.2020

Corona und Kurzarbeit

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, Landkreisen und Bundesländern Einrichtungen, Betriebe und Gaststätten geschlossen. Außerdem kann es durch den Ausfall von Lieferketten bzw. Zulieferern zu Arbeitsausfall kommen. Der Bundestag hat als Reaktion am 13.03.2020 innerhalb weniger Stunden neue Regelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Gesetz wurde noch am 13.03.2020 ausgefertigt und am 14.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es trat am 15.03.2020 in Kraft.


Mit den Neuregelungen kann Kurzarbeit bereits angemeldet werden, wenn mindestens 10% der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber üblicherweise für die kurzarbeitenden Beschäftigten allein tragen müssen, von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Die Kurzarbeit ist bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Kurzarbeitergeld kommt auch für Entgeltausfälle in Betracht, die vor dem Zeitpunkt der Anzeigenerstattung im Kalendermonat im Betrieb bereits
eingetreten sind. Wichtig ist der Eingang der Anzeige im ersten Kalendermonat, von dem an Kurzarbeitergeld beantragt wird. Das Kurzarbeitergeld wird vom
Arbeitgeber verauslagt. Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten muss bei der Agentur für Arbeit die Erstattung beantragt werden.

 

Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung können auch unter folgenden Adressen gefunden werden:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Im Übrigen stehen wir gern für Rückfragen zur Verfügung.