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Aktuelles

26.10.2022

Umsatzsteuersenkung gilt auch für das Einspeisen von Gas durch eine Biogasanlage

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz unter anderem für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung trat am 01.10.2022 in Kraft.

Details sind nun in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 25.10.2022 geregelt. Für Biogasanlagen, die Gas ins Netz einspeisen, war bis zum Schluss unklar, ob die Umsatzsteuersenkung auch hierfür gilt. Das BMF-Schreiben führt hierzu aus, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z.B. Biogas oder Erdgas). Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird. Ermäßigt besteuert wird auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz.

Demzufolge unterliegt auch die Einspeisung von Gas in das Gasnetz dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Hiervon betroffen sind die Gaseinspeisungen ab dem 01.10.2022.